Arbeitsrecht

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung: Was Beschäftigten offensteht, hängt an wenigen Angaben — und an einer Frist von drei Wochen.

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Aktueller Rechtstipp

Katrin Wisser-Stubert
Aktueller Rechtstipp

Die Zahl der stressbedingten Arbeitsausfälle aufgrund von Arbeitsüberlastung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Überforderung im Job und das stetig zunehmende Arbeitspensum jedes Einzelnen tragen ihren Teil dazu bei. Aber: Was …

· Arbeitsrecht, Kündigung, Vertragsrecht, Zivilrecht, Rechtsanwaltskanzlei Wisser-Stubert
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Kanzleien, die Anfragen aus dieser Region annehmen. Der Umfang des Netzwerks ist etwas anderes als die Größe unseres Anwaltsverzeichnisses.

Häufige Fragen

Ist die Ersteinschätzung kostenlos?

Ja. Fragebogen, Rechner und Ersteinschätzung sind kostenlos nutzbar. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Kanzlei beauftragen.

Berät RECHTECHECK selbst?

Nein. RECHTECHECK ordnet Ihre Angaben ein und stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Die Beratung erfolgt durch die Anwältin oder den Anwalt.

Was kostet ein Anwalt danach?

Es gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, deren Höhe sich am Gegenstandswert orientiert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten.

Sind die Rechner verbindlich?

Nein. Sie liefern eine Ausgangsgröße auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Muss ich am Ende eine Kanzlei beauftragen?

Nein. Nach einem Erstkontakt entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen.