Dauererkrankung und Arbeitsunfähigkeit: Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis?
Die Zahl der stressbedingten Arbeitsausfälle aufgrund von Arbeitsüberlastung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Überforderung im Job und das stetig zunehmende Arbeitspensum jedes Einzelnen tragen ihren Teil dazu bei. Aber: Was geschieht eigentlich mit meinem Job, wenn ich längerfristig oder gar dauerhaft ausfalle?
Was ist in Ihrem Fall möglich?
Fall online schildern, kostenlose KI-Ersteinschätzung erhalten und den Kontakt zu einer Kanzlei für Arbeitsrecht herstellen.
In unserem Fallbeispiel arbeitet Maxi M. bereits seit über 5 Jahren bei demselben Arbeitgeber. Schon in den letzten Monaten merkte Maxi M. eine gewisse Anspannung auf der Arbeit und bei dem Gedanken an den nächsten Arbeitstag. Als die körperliche und psychische Belastung für Maxi M. zu groß wurden, folgte die erste Krankmeldung; zunächst für eine Woche. Anschließend ging Maxi M. zunächst wieder arbeiten, ließ sich allerdings nach ein paar Wochen erneut krankschreiben. Als nun hinzukam, dass Maxi schon bei dem Gedanken an ihren Arbeitsplatz Bauchschmerzen bekam, erfolgten weitere Krankschreibungen. Das Fallbeispiel ist ebenso anwendbar auf körperliche dauerhafte Erkrankungen und Beschwerden. Maxi M. fragt sich, wie es mit ihrem Arbeitsverhältnis weitergehen soll. Soll sie selbst kündigen? Soll sie sich weiter krankschreiben? Wie lange ginge das wohl überhaupt?
Es folgt eine kurze rechtliche Übersicht zur Antwort auf die seitens Mandanten meistgestellten Fragen, ohne dass dies einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben soll:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Grundsätzlich hat Maxi M. zunächst einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Voraussetzungen dafür sind, dass das Arbeitsverhältnis zuvor mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestand und die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet ist. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt für maximal 6 Wochen für denselben Arbeitsunfähigkeitsgrund. Bei Auftreten einer neuen Krankheit beginnen die 6 Wochen wieder von vorn. Tritt allerdings innerhalb von 3 Jahren eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf, laufen die ursprünglichen 6 Wochen wegen dieser Krankheit weiter, bis maximal 6 Wochen erreicht sind. Während der Zeit der Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in voller Höhe weiter.
Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit
Dauert die Arbeitsunfähigkeit von Maxi M. wegen derselben Krankheit länger als 6 Wochen innerhalb von 3 Jahren, entfällt der Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber und die Krankenkasse springt ein. Maxi M. erhält ab dem Beginn der 7.Woche nur noch Krankengeld gemäß § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Während dieser Zeit haben Versicherte Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützenden Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind. Bezüglich derselben Krankheit ist der Krankengeldbezug auf maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren begrenzt.
Arbeitsrecht
Fristenrechner
Ein Datum genügt.
Ihre Klagefrist endet am
Zugangsdatum eintragen
- Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Datum auf dem Schreiben.
Während der Zeit des Krankengeldbezuges besteht das Arbeitsverhältnis weiter fort. Insbesondere bleibt auch grundsätzlich der Urlaubsanspruch bestehen; zum Jahreswechsel entsteht der Jahresurlaubsanspruch weiterhin regulär. Nach der inzwischen EU-rechtskonformen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfallen offene Resturlaubsansprüche jedoch spätestens nach 15 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit entfällt zudem die Hinweispflicht des Arbeitgebers auf den Verfall von Urlaubsansprüchen; dies gilt wiederum nicht, wenn vor der Arbeitsunfähigkeit im betreffenden Urlaubsjahr tatsächlich gearbeitet wurde (siehe BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 245/19).
Im Fallbeispiel würde Maxi M. also den Urlaubsanspruch für das Jahr 2026 bei weiterhin dauerhafter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bis zum Ablauf des 31.03.2028 behalten. Hat Maxi M. vor der Arbeitsunfähigkeit in 2026 noch tatsächlich gearbeitet, wäre der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, auf den Verfall der Urlaubsansprüche hinzuweisen.
Wiedereingliederung und krankheitsbedingte Kündigung
Dauert eine Krankheit länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres, ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, Maxi M. ein Verfahren zur betrieblichen Wiedereingliederung anzubieten (sog. BEM-Verfahren gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX), wenn ein Ende der Arbeitsunfähigkeit bevorsteht. Der Arbeitgeber muss ein BEM anbieten; Maxi M. muss dieses aber nicht annehmen, da die Maßnahme freiwillig ist. Die Maßnahme kann in manchen Fällen sinnvoll sein, um einen stufenweisen Beginn der Arbeit nach langem Ausfall zu gewährleisten, während weiterhin Krankengeld gezahlt wird.
Ihr Fall, kurz geprüft
Schildern Sie Ihren Fall online und erhalten Sie eine kostenlose KI-Ersteinschätzung.

Eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, aber denkbar. Hierfür sind unter anderem entscheidend eine negative Gesundheitsprognose, ein fehlgeschlagenes BEM und erhebliche betriebliche Belastungen. Sollte Maxi M. während der Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten, ist unbedingt die 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer sog. Kündigungsschutzklage zu beachten.
Nach Ablauf des Krankengeldbezugs
Nach dem Ende des Krankengeldbezuges (78 Wochen binnen 3 Jahren) und bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit bleibt Maxi M. in der Regel nur die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen oder Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter (teilweiser) Erwerbsminderung gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Die Verfahren sind meist komplex und unterliegen einer sehr langen Prüfungsdauer, bis eine erste Auszahlung erfolgt.
Tipp:
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Maxi M. nicht rechtlos gestellt ist. In einem ersten Schritt sollte versucht werden, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, um gemeinsam Lösungen hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses zu besprechen.
Wichtig ist zudem, sich fortwährend ärztlich krankschreiben zu lassen. Es genügt in Zeiten der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sodann eine fortwährende Information an den Arbeitgeber, dass eine Folgebescheinigung ausgestellt wurde; eine Vorlage an den Arbeitgeber ist nicht mehr notwendig.
Eine Eigenkündigung von Maxi M. bietet oft nur wenig Vorteile, da hierdurch teilweise Ansprüche (wie bspw. auf Sozialhilfe) verloren gehen können. Der Verbleib im ungekündigten Arbeitsverhältnis ist oftmals die bessere Alternative. Sofern eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit absehbar ist, sollte frühzeitig an die Beantragung von Erwerbsminderungsrente gedacht werden, da die Verfahren häufig sehr lange dauern.
Grundsätzlich gilt, dass bei Unsicherheiten auch immer anwaltliche Unterstützung und Beratung in Anspruch genommen werden kann. Mittels anwaltlicher Unterstützung kann beispielsweise ein Aufhebungsvertrag oder Abfindungsangebot mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Nach Erhalt einer Kündigung seitens des Arbeitgebers ist Eile geboten, um die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage einhalten zu können.
Fall jetzt schildern
Die Angaben aus diesem Beitrag lassen sich direkt übernehmen. Keine Frage wird zweimal gestellt.
Jetzt Sofort-Ersteinschätzung*Fall schildern bei rechtecheck.deFristen auf einen Blick
- 3 Wochen Kündigungsschutzklage — ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG)
- 1 Woche Bedenkzeit — keine gesetzliche Frist, aber üblich beim Aufhebungsvertrag
- 3 Tage Meldung als arbeitsuchend — nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts
- 12 Wochen Sperrzeit — Regeldauer bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
Häufige Fragen
Ist die Ersteinschätzung kostenlos?
Ja. Fragebogen, Rechner und Ersteinschätzung sind kostenlos nutzbar. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Kanzlei beauftragen.
Berät RECHTECHECK selbst?
Nein. RECHTECHECK ordnet Ihre Angaben ein und stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Die Beratung erfolgt durch die Anwältin oder den Anwalt.
Was kostet ein Anwalt danach?
Es gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, deren Höhe sich am Gegenstandswert orientiert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten.
Sind die Rechner verbindlich?
Nein. Sie liefern eine Ausgangsgröße auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Muss ich am Ende eine Kanzlei beauftragen?
Nein. Nach einem Erstkontakt entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen.