Arbeitsrecht

Kündigung erhalten: Wie Ihnen eine kostenlose KI-Ersteinschätzung hilft

Nach einer Kündigung stellen sich schnell Fragen zu Klage und Abfindung. Eine kostenlose KI-Ersteinschätzung schafft einen ersten Überblick.

Kündigung erhalten: Wie Ihnen eine kostenlose KI-Ersteinschätzung hilft

Was ist in Ihrem Fall möglich?

Fall online schildern, kostenlose KI-Ersteinschätzung erhalten und den Kontakt zu einer Kanzlei für Arbeitsrecht herstellen.

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Wer eine Kündigung erhält, hat meist sofort viele Fragen. Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, also eine Klage vor dem Arbeitsgericht, mit der Sie die Kündigung überprüfen lassen? Und kommt für Sie eine Abfindung infrage, also eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes? Auf diese Fragen gibt es Unterstützung, die Sie zunächst nichts kostet.

Erster Überblick: Selbsttest und kostenlose KI-Ersteinschätzung

Am Anfang können Sie selbst einen kurzen Online-Test machen. Er ist kostenlos und unverbindlich und Sie müssen dafür keine persönlichen Daten angeben. Der Test zeigt Ihnen zwei Dinge: Ob Ihre Kündigung die formalen Anforderungen erfüllt und mit wie viel Abfindung Sie in Ihrem Fall ungefähr rechnen können. Das ist als eine erste Orientierung gedacht, jedoch noch keine rechtliche Prüfung Ihres Falls.

Wie hoch eine Abfindung in Ihrem Fall ausfallen könnte, zeigt auch die folgende Überschlagsrechnung.

Live berechnet

Ihr Abfindungsrechner

Drei Angaben, eine Verhandlungsspanne.

Bruttomonatsgehalt
Jahre im Unternehmen
Ihr Alter

Optimale Abfindung – meist mit Anwalt erzielbar

Angaben ergänzen

  • Faustformel 0,5 Gehälter pro Jahr – meist ohne Anwalt erzielbar

Ob die Kündigung angreifbar ist, entscheidet darüber, wo in dieser Spanne Sie landen.

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Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Die Spanne ist eine Verhandlungsbasis, kein Angebot.

Übliche Abfindung: Faustformel 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr (vgl. § 1a KSchG). Die Spanne hängt zusätzlich an Betriebsgröße, Kündigungsgrund und Sonderkündigungsschutz.

Möchten Sie danach genauer wissen, woran Sie sind, können Sie eine kostenlose KI-Ersteinschätzung anfordern. Eine Ersteinschätzung ist eine erste Bewertung Ihrer Lage durch einen Fachmann. Sie klärt, ob es sich lohnt, weiter gegen die Kündigung vorzugehen.

Prüfen Sie Ihre Situation in einem kurzen Fragebogen

Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrer Kündigung und erhalten Sie eine erste Einordnung Ihrer Lage.

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Nach Ihrer Anmeldung meldet sich zeitnah ein erfahrener Anwalt bei Ihnen. Der Anwalt bespricht mit Ihnen Ihre Situation und erklärt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche nächsten Schritte in Betracht kommen.

Die nächsten Schritte nach der Ersteinschätzung

Entscheidung nach der Ersteinschätzung

Nach der kostenlosen KI-Ersteinschätzung entscheiden Sie selbst, wie es weitergeht. Sie können den vermittelten Anwalt beauftragen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie müssen es aber nicht. Die kostenlose KI-Ersteinschätzung verpflichtet Sie zu nichts.

Kosten der anwaltlichen Beauftragung

Wenn Sie den Anwalt anschließend beauftragen, entstehen für die weitere anwaltliche Tätigkeit Kosten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Welche Kosten auf Sie zukommen, sollte mit dem Anwalt bzw. der Kanzlei vor der Beauftragung geklärt werden.

Was der Anwalt nach einer Beauftragung übernimmt

Beauftragen Sie den Anwalt, übernimmt er die vereinbarten Aufgaben für Sie. Dazu gehören vor allem:

  • Frist im Blick behalten: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Der Anwalt achtet darauf, dass diese Frist eingehalten wird. Wichtig ist aber für Sie als Gekündigter: Warten Sie damit nicht auf einen Rückruf des Anwalts, sondern handeln Sie nach Erhalt der Kündigung möglichst sofort.
  • Mit dem Arbeitgeber verhandeln: Er führt außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, also Gespräche, die ohne Gericht zu einer Einigung führen sollen.
  • Finanzierung klären: Wenn möglich, klärt er, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder ob Prozesskostenhilfe in Frage kommt. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die Kosten eines Rechtsstreits trägt. Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise abdeckt.

Wichtig: Melden Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend

Unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen: Denken Sie an die Agentur für Arbeit. Sie müssen sich dort spätestens innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Beendigung arbeitssuchend melden, wenn zwischen der Kenntnis und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate liegen. Arbeitssuchend bedeutet, dass Sie der Agentur mitteilen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie eine neue Stelle brauchen. Erledigen Sie diesen Schritt am besten sofort, damit er neben allen anderen Fragen nicht untergeht.

Ob eine Klage oder Verhandlungen über eine Abfindung in Ihrer Lage sinnvoll sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Hier lohnt sich der Rat einer Anwältin oder eines Anwalts für Arbeitsrecht.

Fall jetzt schildern

Die Angaben aus diesem Beitrag lassen sich direkt übernehmen. Keine Frage wird zweimal gestellt.

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Fristen auf einen Blick

  • 3 Wochen Kündigungsschutzklage — ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG)
  • 1 Woche Bedenkzeit — keine gesetzliche Frist, aber üblich beim Aufhebungsvertrag
  • 3 Tage Meldung als arbeitsuchend — nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts
  • 12 Wochen Sperrzeit — Regeldauer bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund

Häufige Fragen

Ist die Ersteinschätzung kostenlos?

Ja. Fragebogen, Rechner und Ersteinschätzung sind kostenlos nutzbar. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Kanzlei beauftragen.

Berät RECHTECHECK selbst?

Nein. RECHTECHECK ordnet Ihre Angaben ein und stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Die Beratung erfolgt durch die Anwältin oder den Anwalt.

Was kostet ein Anwalt danach?

Es gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, deren Höhe sich am Gegenstandswert orientiert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten.

Sind die Rechner verbindlich?

Nein. Sie liefern eine Ausgangsgröße auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Muss ich am Ende eine Kanzlei beauftragen?

Nein. Nach einem Erstkontakt entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen.

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