Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang: Wann er sinken kann
Wer sein Kind weit mehr als an jedem zweiten Wochenende betreut, kann beim Kindesunterhalt entlastet werden. Eine feste Prozentquote gibt es dafür aber nicht.
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Jetzt KI-Analyse starten*Fall schildern bei rechtecheck.deViele Eltern betreuen ihr Kind an deutlich mehr Tagen, als es das klassische Umgangsmodell vorsieht, und zahlen trotzdem den vollen Tabellenunterhalt. Andere kürzen von sich aus und stehen plötzlich mit Rückständen da, aus denen vollstreckt werden kann. Seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2026 ist klarer, wie Gerichte den Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang behandeln.1 Die wichtigste Nachricht vorweg: Eine feste Quote, um die der Unterhalt automatisch sinkt, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich abgelehnt.1
Kindesunterhalt: Residenzmodell und erweiterter Umgang
Die Einordnung Ihres Falles entscheidet über alles Weitere. Beim Residenzmodell lebt das Kind bei einem Elternteil, der andere sieht es etwa alle zwei Wochen und in einem Teil der Ferien. Dieser Elternteil zahlt den vollen Barunterhalt, also Geld, während der andere seinen Beitrag durch die tägliche Versorgung leistet. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1606 Abs. 3) ist der hauptbetreuende Elternteil im Regelfall nicht zum Barunterhalt für das von ihm betreute Kind heranzuziehen.2
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Jetzt KI-Analyse starten*Fall schildern bei rechtecheck.deBeim sogenannten asymmetrischen Wechselmodell betreut der zahlende Elternteil das Kind erheblich über dieses Maß hinaus, im Unterschied zum paritätischen Wechselmodell, bei dem beide Eltern etwa gleich viel betreuen. Zur Orientierung: 12 von 30 Nächten im Monat entsprechen etwa 40 Prozent der Betreuung. Erst in dieser Lage kommt überhaupt eine Entlastung beim Barunterhalt in Betracht. Teilen sich beide Eltern die Betreuung dagegen etwa hälftig, gilt eine andere Berechnung, die beide Einkommen einbezieht.
Dokumentieren Sie die Betreuung deshalb von Anfang an lückenlos. Notieren Sie Übernachtungen, Ferienzeiten sowie Bring- und Holzeiten, weil das Gericht auch anhand dieser Zählweise entscheidet, in welches Modell Ihr Fall fällt. Ohne solche Aufzeichnungen bleibt im Streitfall oft nur das Wort gegen Wort.
Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang: die BGH-Linie
Der Bundesgerichtshof hat zwei Dinge getrennt. Zum einen darf der hauptbetreuende Elternteil nicht allein deshalb anteilig für den Barunterhalt herangezogen werden, weil das Kind viel Zeit beim anderen Elternteil verbringt.1 Zum anderen kann der Mehraufwand des umgangsberechtigten Elternteils das Gericht veranlassen, den Bedarf des Kindes niedriger anzusetzen. Es stuft dafür eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle herab.1 Die Düsseldorfer Tabelle ist dabei kein Gesetz, sondern eine unterhaltsrechtliche Leitlinie, an der sich die Gerichte orientieren.
Der Unterhalt kann zudem sinken, wenn der zahlende Elternteil dem Kind während des erweiterten Umgangs Leistungen erbringt, die dessen Bedarf tatsächlich decken und den anderen Haushalt entlasten.1 Gemeint ist etwa, dass er Verpflegung, Gesundheitskosten oder Freizeitaktivitäten unmittelbar bezahlt. Den Umfang dieser Bedarfsdeckung darf das Gericht pauschal schätzen. Der Bundesgerichtshof nennt dafür bestimmte Ausgabenbereiche, etwa Nahrungsmittel, Gesundheitspflege, Verkehr, Freizeit und Bildung, auf die etwa 45 Prozent des Mindestbedarfs des Kindes entfallen.1
Eine feste Quote von 10 oder 15 Prozent hat der Senat gerade nicht aufgestellt. Wie stark der Unterhalt sinkt, hängt deshalb vom Einzelfall ab: vom Umfang der Mitbetreuung, von den nachgewiesenen Aufwendungen und vom Einkommen. Auch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien in Nordrhein-Westfalen sprechen nur von angemessenen Abschlägen durch Herabgruppierung, und zwar nur, soweit der Mindestunterhalt gesichert bleibt.3
Zur Größenordnung: Der Mindestunterhalt beträgt seit dem 1. Januar 2026 für Kinder von 0 bis 5 Jahren 486 Euro, von 6 bis 11 Jahren 558 Euro und von 12 bis 17 Jahren 653 Euro.4 Ein Beispiel: Für ein 13-jähriges Kind in der ersten Einkommensgruppe beträgt der Bedarf 653 Euro. Davon geht bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld ab, 2026 also 129,50 Euro von 259 Euro, sodass 523,50 Euro zu zahlen bleiben.54 Eine Herabstufung kommt in dieser Gruppe nicht in Betracht, weil der Mindestunterhalt gesichert bleiben muss.3 Sie wirkt sich erst in höheren Einkommensgruppen aus, und zwar auf den Bedarf, bevor das Kindergeld angerechnet wird. Der Mindestbedarf muss insgesamt durch Geld- und Naturalleistungen gedeckt bleiben. Ob in Ihrem Fall Spielraum besteht, können Sie über die KI-Analyse*Fall schildern bei rechtecheck.de vorab einordnen lassen.
Familienrecht
Trennungsjahr
Frühestmöglicher Scheidungsantrag
Trennungsdatum eintragen
- Der Beginn der Trennung sollte nachvollziehbar dokumentiert sein.
Zweite Wohnung und Fahrtkosten des Umgangselternteils
Wer ein zweites Kinderzimmer einrichtet und regelmäßig weite Strecken fährt, trägt spürbare Kosten. Diese Mehrkosten lassen sich nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht einfach vom Unterhalt abziehen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 7. August 2026 zum Trennungsunterhalt ausgeführt, dass für Mehrkosten des Umgangsberechtigten allenfalls Treu und Glauben nach § 242 BGB in Betracht kommt.6 Wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, muss das Gericht im Einzelfall prüfen.
Immerhin sind die Kosten des Umgangs nach dieser Entscheidung im Unterhaltsverfahren selbst zu berücksichtigen und nicht in einem getrennten Verfahren geltend zu machen.6 Praktisch bedeutet das: Tragen Sie Ihre Aufwendungen dort vor, wo über den Unterhalt entschieden wird. Daneben bleiben die üblichen Stellschrauben, etwa der Selbstbehalt, der gegenüber minderjährigen Kindern für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.450 Euro und für den nicht erwerbstätigen 1.200 Euro beträgt.4 Auch Sonderbedarf und Mehrbedarf des Kindes, also unregelmäßige oder dauerhaft zusätzliche Kosten, lassen sich zwischen den Eltern aufteilen.
Unterhalt neu festsetzen statt eigenmächtig kürzen
Wenn ein Titel besteht, also eine Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsbeschluss, kann daraus grundsätzlich vollstreckt werden, auch wenn sich die Betreuungsverhältnisse geändert haben. Zahlen Sie weniger, kann der andere Elternteil vollstrecken, unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich betreuen. Der richtige Weg führt deshalb über eine Abänderung des Titels, entweder durch Einigung oder durch einen Abänderungsantrag beim Familiengericht.
Halten Sie Ihre Betreuungszeiten und Ihren Schriftwechsel mit Datum fest, weil das Gericht später anhand dieser Unterlagen prüft. Umgekehrt gilt für Unterhalt der Vergangenheit eine gesetzliche Grenze: Nach § 1613 BGB kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich erst ab einem bestimmten Zeitpunkt fordern.7 Dieser Zeitpunkt ist erreicht, wenn er den Verpflichteten zur Auskunft aufgefordert hat, dieser in Verzug geraten ist oder der Anspruch rechtshängig wurde, der Unterhaltsantrag dem Unterhaltspflichtigen also gerichtlich zugestellt wurde. 7 Maßgeblich ist dann der Erste des Monats, in den dieses Ereignis fällt.7
Beachten Sie außerdem, wer das Kind vertritt. Das steht in § 1629 BGB. Bei gemeinsamer Sorge kann der Elternteil, in dessen Obhut das Kind lebt, die Ansprüche geltend machen.8 Sind die Eltern miteinander verheiratet und leben getrennt oder läuft ein Scheidungsverfahren, kann ein Elternteil den Unterhalt des Kindes gegen den anderen nur im eigenen Namen verfolgen.8 Wer unsicher ist, welcher Schritt zuerst kommt, kann seinen Fall über die KI-Analyse*Fall schildern bei rechtecheck.de sortieren lassen.
Mit oder ohne Anwalt: der Unterschied in der Praxis
Ohne anwaltliche Hilfe gehen in diesen Verfahren immer wieder dieselben Punkte schief. Eltern ordnen ihr Modell falsch ein und verlangen eine Beteiligung des anderen am Barunterhalt, die das Gesetz in dieser Form nicht vorsieht.1 Oder sie kürzen den Zahlbetrag ohne Titeländerung und bekommen Rückstände samt Vollstreckung. Häufig fehlen außerdem Nachweise über die tatsächlichen Betreuungsanteile.
Ein Anwalt für Familienrecht übernimmt die vereinbarten Aufgaben: Er ordnet die Betreuungsanteile ein, berechnet eine mögliche Herabstufung nach der Düsseldorfer Tabelle, formuliert das Auskunfts- und Abänderungsverlangen, führt das Abänderungsverfahren oder verhandelt einen Vergleich und prüft, ob Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Wie das Verfahren ausgeht, lässt sich vorab nicht vorhersagen. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften.
Spürbar wird eine Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle.1 Wie hoch der Unterschied ausfällt, hängt vom Einkommen und von der Einstufung im Einzelfall ab. Weil der Titel bis zu seiner Abänderung gilt, zählt vor allem, wann Sie den ersten Schritt unternehmen und dokumentieren.
Häufige Fragen
Die folgenden Fragen stellen sich in Beratungen zum erweiterten Umgang besonders oft. Die Antworten geben die allgemeine Rechtslage wieder; wie Ihr Fall ausgeht, hängt von den Betreuungsanteilen, Ihren Aufwendungen und dem Einkommen ab.
Ab wie vielen Tagen Umgang wird der Kindesunterhalt gekürzt?
Eine feste Tagesgrenze gibt es nicht. Maßgeblich ist, ob die Betreuung das übliche Umgangsmaß erheblich überschreitet und dadurch Mehraufwand entsteht, den das Kind sich nicht als bedarfsdeckend entgegenhalten lassen muss.1 Das Gericht entscheidet darüber im Einzelfall anhand der nachgewiesenen Betreuungszeiten.
Wie viel Prozent Kindesunterhalt kann ich abziehen?
Eigenmächtig sollten Sie einen titulierten Betrag nicht kürzen. Der Bundesgerichtshof hat keine feste Quote festgelegt und eine schematische Lösung abgelehnt.1 Möglich ist eine Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle. Zusätzlich kann das Gericht geschätzte bedarfsdeckende Leistungen berücksichtigen.1 Die Leitlinien verlangen außerdem, dass der Mindestunterhalt gesichert bleibt.3
Darf ich bei hälftiger Betreuung selbst kürzen?
Solange ein Titel gilt, sollten Sie den festgesetzten Betrag weiterzahlen, weil der andere Elternteil sonst vollstrecken kann. Auch bei einer hälftigen Betreuung ändert sich der Titel nicht von selbst, sondern erst durch Einigung oder gerichtliche Abänderung. Bei paritätischer Betreuung gilt eine andere Berechnung, die beide Einkommen einbezieht.
Kann ich zu viel gezahlten Kindesunterhalt zurückfordern?
Solange der Titel unverändert gilt, schulden Sie den dort festgesetzten Betrag, sodass eine Rückforderung regelmäßig eine Abänderung für den betreffenden Zeitraum voraussetzt. Ob und ab wann eine Korrektur möglich ist, hängt davon ab, wann ein Auskunfts- oder Abänderungsverlangen zugegangen ist; das muss im Einzelfall geprüft werden (§ 1613 Abs. 1 BGB).7
Wer zahlt das zweite Kinderzimmer?
Diese Kosten trägt grundsätzlich der umgangsberechtigte Elternteil selbst; ein gesonderter Abzug vom Unterhalt kommt regelmäßig nicht in Betracht. Nur in Ausnahmefällen kann über Treu und Glauben nach § 242 BGB eine Korrektur erfolgen.6 Mittelbar können hohe Aufwendungen aber in die Entscheidung über eine Herabstufung einfließen.1
Quellen
- BGH, Beschluss vom 15.04.2026, XII ZB 415/25 ↩︎
- § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB ↩︎
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2026, Nr. 12.5 ↩︎
- Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 ↩︎
- § 1612b Abs. 1 BGB ↩︎
- OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2026, 11 UF 110/26 ↩︎
- § 1613 Abs. 1 BGB ↩︎
- § 1629 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 BGB ↩︎
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Was bringt die KI-Analyse?
Sie ordnet Ihre Angaben ein und zeigt, welche Schritte in Ihrem Fall infrage kommen. Eine anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.
Berät RECHTECHECK selbst?
Nein. RECHTECHECK ordnet Ihre Angaben ein und stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Die Beratung erfolgt durch die Anwältin oder den Anwalt.
Was kostet ein Anwalt danach?
Es gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, deren Höhe sich am Gegenstandswert orientiert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten.
Sind die Rechner verbindlich?
Nein. Sie liefern eine Ausgangsgröße auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Muss ich am Ende eine Kanzlei beauftragen?
Nein. Nach einem Erstkontakt entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen.
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