Rechtstipp

Collaborative Law and Practice (CLP)

Lösungen finden – statt Konflikte verschärfen

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Manche Konflikte brauchen keinen Gerichtssaal – sondern einen Raum für Klarheit, Struktur und gegenseitigen Respekt.

Was ist CLP?

CLP ist ein außergerichtliches, konsensorientiertes Verfahren zur Konfliktlösung im Familien-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Alle Beteiligten arbeiten gemeinsam mit speziell ausgebildeten CLP-Anwältinnen und -Anwälten an einer Lösung, die auf Offenheit, Transparenz und gegenseitigem Vertrauen beruht.

Wie funktioniert CLP?

Die CLP-Anwältinnen und -Anwälte vertreten ihre MandantInnen parteilich, behalten jedoch das Gesamtsystem des Konflikts im Vierergespräch im Blick. Gemeinsam wird ein strukturierter Verhandlungsprozess gestaltet, in dem die Interessen aller Beteiligten gehört und berücksichtigt werden.

Bei Bedarf werden ExpertInnen aus Coaching, Steuer-, Finanz- oder Personalberatung sowie – bei familiären Themen – Fachkraft für das Kind eingebunden.

Eine Besonderheit ist die sogenannte Qualifikationsklausel: Kommt keine Einigung zustande, endet das Mandat der CLP-AnwältInnen. Diese klare Trennung stärkt das Vertrauen und das gemeinsame Bekenntnis zum Konsens.

Wann ist CLP sinnvoll?

CLP eignet sich besonders bei Konflikten, in denen Beziehungen erhalten und langfristige Lösungen gefunden werden sollen – zum Beispiel:

Familienrecht

Trennungsjahr

Ein Datum genügt.

Beginn der Trennung Getrennt leben ist auch in der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn Haushalt und Alltag getrennt geführt werden.

Frühestmöglicher Scheidungsantrag

Trennungsdatum eintragen

  • Der Beginn der Trennung sollte nachvollziehbar dokumentiert sein.

Familienrecht: Trennung, Scheidung, Sorge- und Unterhaltsfragen

Komplexe oder emotionale Konflikte, bei denen eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird

  • Wunsch nach parteilicher Beratung und Konsens: Sie wünschen sich eine parteiliche anwaltliche Beratung und gleichzeitig eine einvernehmliche Regelung.
  • Unterstützungsbedarf: Sie können vorübergehend nicht vollständig eigenverantwortlich für sich einstehen, streben aber trotzdem eine gemeinsam erarbeitete Lösung an.
  • Komplexe Fälle: Ihr Fall ist tatsächlich oder rechtlich komplex und erfordert konkrete Beratung durch CLP-Anwälte, eine Fachkraft für das Kind oder einen Coach.
  • Fokus auf Kinder: Dem Anliegen der Kinder soll bewusst Raum gegeben werden.

Hinweis: Das CLP-Verfahren ist damit gerade auch für hoch konfliktbelastete Trennungssituationen gedacht, in denen eine klassische Mediation an ihre Grenzen stoßen könnte.

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Die „Zweiparteilichkeit < 90°“

Ihr CLP-Anwalt bleibt Ihnen gegenüber loyal und parteilich verbunden, entwickelt aber gleichzeitig ein einfühlendes Verständnis für die Belange der anderen Seite. Diese Haltung bleibt aber also stets näher bei Ihnen als bei der Gegenseite. Dadurch unterscheidet sich das Verfahren sowohl von der klassischen parteilichen Anwaltsberatung als auch von der Mediation.

Doppelrolle des Anwalts

Ihr CLP-Anwalt berät Sie einerseits klassisch rechtlich (einseitig für Sie), leitet andererseits gemeinsam mit den übrigen Beteiligten das Verfahren.

Die Qualifikationsklausel (Ausschluss der Vertretung bei Scheitern)

Scheitert das CLP-Verfahren, weil keine Einigung erzielt wird, beenden die CLP-Anwälte ihre Tätigkeit. Ihr CLP-Anwalt darf Sie dann in derselben Angelegenheit weder außergerichtlich streitig noch in einem gerichtlichen Verfahren weiter vertreten. Sie müssten sich in diesem Fall einen neuen Anwalt für ein streitiges Verfahren suchen. Diese Klausel soll den gemeinsamen Willen zum Konsens stärken und die nötige Energie freisetzen, um auch schwierige Verhandlungsphasen durchzustehen.

Verschwiegenheit und Offenlegungspflicht

Im Mandatsauftrag wird eine Entbindung von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht sowie die Qualifikationsklausel vereinbart. Zudem wird festgelegt, dass die CLP-Anwälte im Falle eines späteren gerichtlichen Verfahrens nicht als Zeugen benannt werden. Beide Parteien verpflichten sich, alle entscheidungserheblichen Tatsachen offenzulegen und sich bei Nichtzustandekommen einer Einigung zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Zusatzoption: Das Kinderinterview – der Stimme Ihrer Kinder Raum geben

Sind Kinder betroffen, kann ergänzend eine Fachkraft für das Kind hinzugezogen werden, die ein Kinderinterview durchführt.

  • Freiwilligkeit: Das Interview ist freiwillig und erfordert die Einwilligung beider Elternteile. Es handelt sich um ein informelles, nicht-behördliches Verfahren.
  • Ziel: Dem Kind wird ein geschützter, bewertungsfreier Rahmen geboten, um Gedanken, Gefühle und aktuelle Lebensfragen zur Trennungssituation auszusprechen – ohne dass ihm Entscheidungsverantwortung übertragen wird.
  • Keine Bewertung: Es werden keine Elternkompetenzen bewertet und das Kind wird nicht gefragt, bei wem es leben möchte.
  • Vertraulichkeit: Mit dem Kind wird besprochen, welche Inhalte vertraulich bleiben; es finden vorab keine Einzelgespräche mit nur einem Elternteil statt.
  • Einbringen der Stimme ins CLP-Verfahren: Zeitnaher Vortrag der Fachkraft im CLP-Termin; Eltern können Fragen stellen und reflektieren.

Zusammenfassung für Ihre Entscheidung

  • Charakter: Konsensuales, außergerichtliches Verfahren mit parteilicher Anwaltsvertretung.
  • Eignung: Auch wenn ein hohes Konfliktpotential besteht, aber trotzdem der Wunsch nach Konsens trotz parteilicher Beratung angestrebt wird.
  • Vertraulichkeit: Strikte Verschwiegenheitspflicht bei Scheitern, kein Zeugeneinsatz der beteiligten Anwälte.
  • Kinder: Freiwilliges Kinderinterview möglich; frei von Bewertung; Kosten werden in der Regel geteilt.

Ihre Vorteile mit CLP

  • Rechtliche Sicherheit – ohne Gerichtsverfahren
  • Klare Struktur und transparente Kommunikation
  • Einvernehmliche, tragfähige Ergebnisse
  • Wahrung persönlicher und beruflicher Beziehungen
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit für ganzheitliche Lösungen

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Wir begleiten Sie bei Ihrer Trennung und bei erbrechtlichen Fragestellungen, indem wir Sie bei der Entwicklung einer rechtssicheren, fairen und wirtschaftlich klugen Vereinbarung unterstützen. Wichtig ist uns dabei der Blick auf Ihren Vermögenserhalt, Zukunftssicherheit und tragfähige Lösungen statt eines belastenden Konflikts. Wir schaffen für Sie bei komplexeren Vermögensverhältnissen eine klare und vorausschauende Regelung für Ihre Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, Kapitalanlagen oder gemeinsamen Besitz. Unsere Beratung ist ortsunabhängig und digital möglich. Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Menschen mit besonderer Verantwortung bieten wir Diskretion und diverse mediative Verfahren. Eine außergerichtliche Einigung vermeidet langwierige Verfahren, emotionale Eskalation und unnötige Kosten und Aufwände.

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Häufige Fragen

Ist die Ersteinschätzung kostenlos?

Ja. Fragebogen, Rechner und Ersteinschätzung sind kostenlos nutzbar. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Kanzlei beauftragen.

Berät RECHTECHECK selbst?

Nein. RECHTECHECK ordnet Ihre Angaben ein und stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Die Beratung erfolgt durch die Anwältin oder den Anwalt.

Was kostet ein Anwalt danach?

Es gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, deren Höhe sich am Gegenstandswert orientiert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten.

Sind die Rechner verbindlich?

Nein. Sie liefern eine Ausgangsgröße auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Muss ich am Ende eine Kanzlei beauftragen?

Nein. Nach einem Erstkontakt entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen.

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