Joachim Schaller
Bei der Arbeit gibt es immer wieder Konflikte und Fragen, bei denen eine juristische Unterstützung benötigt wird, z.B. bei Kündigungen Aufhebungsverträgen Befristung von Arbeitsverträgen Abmahnungen Entgelt (Lohn oder Gehalt) wird nicht, zu spät oder zu wenig gezahlt Überstunden Urlaubsanspruch Zeugnis Ich berate Sie und vertrete Ihre Interessen als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer. Neben den Ansprüchen aus dem Individualarbeitsrecht sind auch die Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts zu beachten. Tarifvertragliche Ansprüche haben grundsätzlich nur Mitglieder der Gewerkschaft. Es lohnt sich daher, Mitglied in der zuständigen Einzelgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu werden. Ohne eine betriebliche Interessenvertretung (Betriebsrat oder im öffentlichen Dienst Personalrat) ist die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten im Betrieb meistens schwierig. Ich habe jahrelange Erfahrung in der Beratung, Vertretung und Schulung von Betriebsräten und Personalräten sowie Wahlvorständen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) und den Personalvertretungsgesetzen der benachbarten Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Bitte schauen Sie sich meine Homepage unter http://www.recht-auf-studienplatz.de/ an.
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