Christoph Dabeck

Christoph Dabeck
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht, Kündigung, Sonstige · Otto & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Obere Königsstraße 30, 34117 Kassel

Arbeitnehmende und Führungskräfte Im individuellen Arbeitsrecht begleite ich Sie insbesondere bei Arbeitsverträgen, Befristungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Arbeitszeugnissen sowie Vergütungs- und Bonusansprüchen. Drei Punkte, die Sie sofort kennen sollten. Gegen eine schriftliche Kündigung muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Halten Sie die Befristung Ihres Arbeitsvertrags für unwirksam, gilt ebenfalls eine Frist von drei Wochen — sie beginnt hier allerdings erst mit dem vereinbarten Ende des Vertrags. Und vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit bei den Kosten: Verlieren Sie, tragen Sie die Anwaltskosten der Arbeitgeberseite nicht; gewinnen Sie, erhalten Sie Ihre eigenen Anwaltskosten nicht ersetzt. Sind Sie Führungskraft, klären wir zunächst Ihren rechtlichen Status. Die Bezeichnung „Führungskraft” beschreibt eine betriebliche Rolle, aber noch keinen einheitlichen rechtlichen Status. Für Ihre Rechte macht es einen grundlegenden Unterschied, ob Sie Organmitglied, leitende oder sonstige angestellte Führungskraft sind. Bei einer Trennung geht es meist nicht nur um die Höhe einer Abfindung, sondern um das Gesamtpaket aus Beendigungszeitpunkt, Freistellung, variabler Vergütung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis und Kommunikation. Ob ich Sie lediglich im Hintergrund berate oder Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vollständig übernehme, entscheiden Sie. Zur Person Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg habe ich mein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main absolviert und war bereits während dieser Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei tätig. Seit 2019 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen, zunächst in einer mittelständischen Kanzlei in Nordhessen. Seit 2023 bin ich bei Otto & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2026 Partner der Kanzlei. Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel. Ich arbeite ausschließlich im Arbeitsrecht und vertrete bundesweit vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Was gute Beratung für mich ausmacht, zeigt sich meist erst in der Verhandlung: der Unterschied zwischen einer Forderung, die rechtlich vertretbar ist, und einer, die sich tatsächlich durchsetzen lässt. Diesen Unterschied benenne ich früh, auch dann, wenn er unbequem ist.

Arbeitsrecht

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