Alexander Russo
Seit dem Jahr 2017 bin ich als Rechtsanwalt tätig und habe mich von Beginn an schwerpunktmäßig dem Erbrecht gewidmet. Im Jahr 2022 wurde mir die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen. Neben der anwaltlichen Beratung bin ich regelmäßig als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker tätig. Durch diese praktische Erfahrung verfüge ich über umfassende Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des Erbrechts. Ich unterstütze Mandantinnen und Mandanten sowohl bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche als auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen. Darüber hinaus berate ich bei der individuellen Gestaltung der persönlichen Vermögens- und Nachfolgeplanung sowie bei der Vorbereitung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen.
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