Auskunft über den Nachlass verweigert: So setzen Sie sie durch
Wenn der Erbe keine Auskunft über den Nachlass gibt, lässt sich der eigene Anteil nicht berechnen. Welche Ansprüche greifen und welche Fristen laufen.
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Jetzt KI-Analyse starten*Fall schildern bei rechtecheck.deWird die Auskunft über den Nachlass verweigert, können Sie weder Ihren Erbteil noch Ihren Pflichtteil beziffern, und jede Forderung bleibt eine Vermutung. Oft besitzt ein Geschwisterteil die Unterlagen, das zu Lebzeiten eine Vollmacht hatte und die Konten führte. Das Gesetz gibt Ihnen für diese Lage mehrere Ansprüche, die sich in Voraussetzungen und Reichweite unterscheiden.
Auskunft über den Nachlass verweigert: Ihre Ansprüche
Der wichtigste Anspruch steht Pflichtteilsberechtigten zu, also engen Angehörigen, die enterbt wurden und nur noch Geld verlangen können. Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, muss der Erbe ihm auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilen.1 Der Berechtigte kann außerdem verlangen, dass man ihn bei der Aufnahme des Verzeichnisses hinzuzieht und den Wert der Gegenstände ermittelt.1
Anders liegt es unter Miterben. Einen allgemeinen Auskunftsanspruch über den Nachlass gibt es unter ihnen grundsätzlich nicht, weil jeder Miterbe sich selbst über Bestand und Wert informieren kann.2 Wer sich dagegen einen Nachlassgegenstand als Alleineigentümer anmaßt, der ihm in einem solchen Umfang tatsächlich nicht zusteht, und die Rechte der anderen übergeht, wird zum Erbschaftsbesitzer. Als solcher schuldet er dem Erben Auskunft über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Gegenstände.2
Die dritte Grundlage betrifft Bevollmächtigte. Wer zu Lebzeiten eine Vollmacht hatte und aufgrund eines Auftrags Geschäfte besorgte, muss dem Auftraggeber Auskunft erteilen und nach Ausführung Rechenschaft ablegen, also offenlegen, was er mit dem Geld gemacht hat.3 Ein Auftrag endet im Zweifel nicht mit dem Tod, sodass die Erben Rechenschaft verlangen und die Vollmacht widerrufen können.3 Dieser Anspruch steht allerdings nur dem Erben zu: Ein pflichtteilsberechtigter Nichterbe kann Rechnungslegung aus dem Auftragsverhältnis grundsätzlich nicht verlangen.4
Welcher Auskunftsanspruch passt zu Ihrer Lage
Prüfen Sie anhand Ihrer Situation, welcher der genannten Auskunftsansprüche gegen die Erben in Betracht kommt.
Jetzt KI-Analyse starten*Fall schildern bei rechtecheck.deInhalt eines vollständigen Nachlassverzeichnisses
Der Erbe erfüllt die Auskunftspflicht, indem er ein Bestandsverzeichnis vorlegt. Dieses Verzeichnis muss die beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände, den sogenannten fiktiven Nachlass und die Nachlassverbindlichkeiten enthalten.5 Zum tatsächlichen Bestand zählen etwa Konten und Depots mit ihrem Stand am Todestag, Immobilien, Hausrat, Firmenbeteiligungen und offene Forderungen. Auf der anderen Seite stehen Schulden und Kosten der Beerdigung als Passivnachlass.
Der fiktive Nachlass umfasst Zuwendungen, die der Erblasser noch zu Lebzeiten gemacht hat. Die Auskunftspflicht nach § 2314 BGB erstreckt sich grundsätzlich auch darauf, insbesondere auf Schenkungen innerhalb der letzten zehn Lebensjahre.6 Ein Erbe, der nur die vorhandenen Konten auflistet, hat die Auskunft damit regelmäßig nicht vollständig erteilt.
Neben dem privaten Verzeichnis, das vom Erben selbst aufgesetzt wird, steht das notarielle Verzeichnis, das ein Notar aufnimmt und für dessen Inhalt er einsteht. Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Pflichtteilsberechtigte ein notarielles Nachlassverzeichnis auch dann noch verlangen, wenn der Erbe bereits ein privatschriftliches Verzeichnis vorgelegt hat; besondere Voraussetzungen müssen dafür nicht vorliegen.1 Verweigert ein Notar die Aufnahme, gelten dafür hohe Anforderungen.5 Wie hoch Ihr Pflichtteil ausfallen könnte, lässt sich vorab mit dem Pflichtteilsrechner*Fall schildern bei rechtecheck.de durchrechnen.
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- Die Auskunft ist der erste Schritt: Ohne Bestandsaufnahme des Nachlasses lässt sich kein Anspruch beziffern.
Verschwiegene Schenkungen und Kontoauszüge
Hat der Erblasser kurz vor dem Tod Vermögen verschenkt, kann ein Pflichtteilsberechtigter eine Ergänzung seines Pflichtteils verlangen. Dabei gilt ein gestaffeltes Modell: Eine Schenkung im letzten Jahr vor dem Erbfall zählt voll, danach sinkt die Berücksichtigung pro weiterem Jahr um ein Zehntel, und nach zehn Jahren seit der Leistung bleibt sie unberücksichtigt.7 Bei einer Schenkung an den Ehegatten beginnt diese Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.7
Entscheidend ist deshalb, wann die Leistung erfolgt ist. Bei Grundstücken kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch an, nicht schon auf den Notartermin.7 Behält sich der Erblasser den Nießbrauch vor, also das umfassende Nutzungsrecht, beginnt die Frist in der Regel gar nicht erst zu laufen, weil er den Genuss der verschenkten Sache nicht entbehrt. Bei einem vorbehaltenen Wohnungsrecht kommt es auf den Einzelfall an, etwa darauf, ob es das ganze Haus oder nur einzelne Räume erfasst.8
Für die Suche nach solchen Zuwendungen sind Kontobewegungen der wichtigste Anhaltspunkt. Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte muss der Erbe nicht über alle lebzeitigen Vermögensdispositionen informieren, aber die Kontoauszüge der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall auf Anhaltspunkte für unentgeltliche Zuwendungen durchsehen; herausgeben muss er die Auszüge nicht.4 Erben kommen über die Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten an weitere Unterlagen.3 Grundbuchauszüge und Mitteilungen des Finanzamts liefern weitere Anhaltspunkte für Schenkungen.
Gibt es einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament, greift eine weitere Vorschrift. Hat der Erblasser in der Absicht geschenkt, den Vertragserben zu beeinträchtigen, kann dieser nach dem Erbfall vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Regeln über ungerechtfertigte Bereicherung verlangen.9 Der Anspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren. Anders als sonst beginnt die Frist aber schon mit dem Erbfall und nicht erst am Jahresende, und zwar unabhängig davon, wann Sie von der Schenkung erfahren (§ 2287 Abs. 2 BGB).9
Auskunft mit Anwalt durchsetzen statt selbst mahnen
Wer allein vorgeht, läuft Gefahr, formlose Briefe ohne klare Anspruchsgrundlage und ohne Frist zu formulieren, sodass Banken auf den fehlenden Erbnachweis verweisen und ein lückenhaftes Verzeichnis ungeprüft hingenommen wird. Währenddessen laufen die Fristen für den Zahlungsanspruch weiter, und am Ende steht eine Abfindung, die den tatsächlichen Wert des Nachlasses nicht abbildet.
Wer im Erbrecht anwaltlich vertreten ist, bekommt die vereinbarten Aufgaben erledigt: die Anspruchsgrundlage benennen, eine Frist setzen, das notarielle Verzeichnis verlangen und, wenn nötig, Klage erheben. Üblich ist die Stufenklage, bei der Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Zahlung in einem Verfahren verbunden werden, sodass der Betrag erst nach der Auskunft beziffert wird. Legt der Erbe das Verzeichnis trotz Verurteilung nicht vor, kann das Urteil grundsätzlich als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt werden.10 Die Kosten einer Beauftragung richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften; ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, klärt man vorab. Welche Schritte in Ihrem Fall anstehen, lässt sich vorab mit einer KI-Analyse Ihres Erbstreits*Fall schildern bei rechtecheck.de sortieren.
Fristen für Auskunft und Zahlung
Für Auskunft und Zahlung gilt grundsätzlich dieselbe Frist. Seit der Erbrechtsreform zum 1. Januar 2010 verjähren der Auskunftsanspruch und der Pflichtteilsanspruch jeweils in der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 und § 199 BGB). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Verfügung erfahren haben, die Sie vom Erbe ausschließt. Ohne diese Kenntnis ist spätestens nach 30 Jahren Schluss. Der Auskunftsanspruch kann dabei unabhängig vom Zahlungsanspruch verjähren.11
Ein Beispiel zeigt, wie knapp es wird: Ist der Erblasser im Mai 2026 gestorben, endet die Frist für den Anspruch gegen den Beschenkten im Mai 2029, auch wenn Sie von der Schenkung erst ein Jahr später erfahren.9 Bis dahin sollte der Zahlungsanspruch gesichert sein, und zwar deutlich früher als am letzten Tag.
Ob ein Auskunftsverlangen die Verjährung des Zahlungsanspruchs beeinflusst, hängt vom Einzelfall ab; der Zahlungsanspruch sollte deshalb rechtzeitig gesondert gesichert werden. In der Praxis hat sich diese Reihenfolge bewährt: Auskunft schriftlich mit Frist verlangen, bei Schweigen Stufenklage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen, ernsthafte Verhandlungen dokumentieren. Je länger Sie zuwarten, desto eher droht, dass der Zahlungsanspruch nicht mehr durchsetzbar ist.
Häufige Fragen
Die folgenden Fragen stellen sich fast immer, wenn ein Erbe schweigt oder nur Bruchstücke mitteilt. Die Antworten geben den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Wie lange hat der Erbe Zeit, Auskunft zu geben?
Eine feste Frist in Tagen oder Wochen nennt das Gesetz nicht. Der Erbe muss die Auskunft über den Nachlass erteilen, sobald der Berechtigte sie verlangt, und zwar in angemessener Zeit. In der Praxis setzt man deshalb selbst eine konkrete Frist und erhebt danach Stufenklage.
Muss der Erbe mir die Kontoauszüge des Erblassers zeigen?
Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte muss der Erbe die Kontoauszüge der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall auf Anhaltspunkte für unentgeltliche Zuwendungen durchsehen.4 Herausgeben oder vorlegen muss er sie dem Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich nicht. Über alle lebzeitigen Vermögensdispositionen schuldet er ebenfalls keine Auskunft.4
Was kostet ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Die Notargebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, also nach dem Wert der verzeichneten Nachlassgegenstände (§ 115 GNotKG).12 Je höher dieser Wert ausfällt, desto höher ist die Gebühr. Die maßgebliche Gebührentabelle in Anlage 2 GNotKG wurde zum 1. Juni 2025 neu gefasst.12 Eine feste Pauschale gibt es deshalb nicht, und die Höhe lässt sich erst nach Sichtung des Nachlasses abschätzen.
Was kann ich tun, wenn der Erbe Schenkungen verschweigt?
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine unvollständige Auskunft, können Sie die eidesstattliche Versicherung verlangen, mit der der Erbe die Richtigkeit des Verzeichnisses vor Gericht bekräftigt. Bleibt er untätig, kommt eine Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht.10 Gegen den Beschenkten selbst kann daneben ein Anspruch bestehen.9
Verjährt mein Pflichtteil, während ich auf Auskunft warte?
Der Zahlungsanspruch verjährt grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie die Auskunft schon haben. Auch der Auskunftsanspruch selbst verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, und zwar unabhängig vom Zahlungsanspruch.11 Deshalb sichert man den Zahlungsanspruch rechtzeitig, etwa durch Stufenklage oder Mahnbescheid.
Quellen
- § 2314 Abs. 1 BGB ↩︎
- § 2027 BGB; LG Düsseldorf, Teilurteil vom 15.01.2014, 9 O 444/12 ↩︎
- § 666 BGB ↩︎
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018, 7 U 9/17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2025, 3 W 113/24 ↩︎
- BGH, Beschluss vom 19.06.2024, IV ZB 13/23 ↩︎
- BGH, Beschluss vom 07.03.2024, I ZB 40/23 ↩︎
- § 2325 Abs. 3 BGB; BGH, Urteil vom 02.12.1987, IVa ZR 149/86 ↩︎
- BGH, Urteil vom 27.04.1994, IV ZR 132/93; BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15 ↩︎
- § 2287 BGB; § 195 BGB ↩︎
- BGH, Beschluss vom 13.09.2018, I ZB 109/17 ↩︎
- OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2015, 9 U 149/14; § 199 BGB ↩︎
- § 115 GNotKG; Anlage 2 GNotKG (Neufassung mit Wirkung zum 01.06.2025) ↩︎
Fall jetzt schildern
Die Angaben aus diesem Beitrag lassen sich direkt übernehmen. Keine Frage wird zweimal gestellt.
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- 6 Wochen Ausschlagung - ab Kenntnis von Erbfall und Berufung (§ 1944 BGB)
- 3 Jahre Pflichtteil - ab Ende des Jahres der Kenntnis (§§ 195, 199 BGB)
- 10 Jahre Schenkungen - werden anteilig angerechnet, je näher am Todestag, desto stärker
- 3 Monate Erbschaftsteuer - Anzeige beim Finanzamt ab Kenntnis des Erwerbs
Häufige Fragen
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Nein. RECHTECHECK ordnet Ihre Angaben ein und stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Die Beratung erfolgt durch die Anwältin oder den Anwalt.
Was kostet ein Anwalt danach?
Es gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, deren Höhe sich am Gegenstandswert orientiert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten.
Sind die Rechner verbindlich?
Nein. Sie liefern eine Ausgangsgröße auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Muss ich am Ende eine Kanzlei beauftragen?
Nein. Nach einem Erstkontakt entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen.