Michael Köllner
Mit über 25 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Mandanten umfassend im deutschen und österreichischen Erbrecht sowie bei der Unternehmensnachfolge einschließlich Stiftungen. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) begleite ich zudem die Umsetzung letztwilliger Verfügungen professionell und zuverlässig. Ich bin in Deutschland und Österreich zugelassen und kann meine Mandanten vor allen deutschen Gerichten sowie vor sämtlichen österreichischen Gerichten – bis hin zum Obersten Gerichtshof (OGH) – vertreten. Die Rechtsanwaltskammer München hat mir die Titel Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Seit 2014 bin ich Gründungspartner der Kanzlei KPR Köllner & Partner Rechtsanwälte mbB in München.
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Trotz Enterbung nicht leer ausgehen? – Der Pflichtteil (er)klärt
Ein zerstrittenes Verhältnis zu den eigenen Kindern, eine späte Liebe als Alleinerbin oder schlicht der bewusste Schnitt mit der Verwandtschaft: Die Gründe, nahe Angehörige beim Erbe völlig leer ausgehen zu lassen, sind vielfältig. Juristisch stößt dies jedoch an harte Grenzen. Wer enterbt wird, bekommt zwar kein Erbe mehr, aber häufig einen Zahlungsanspruch: den Pflichtteil.
Achtung, Aufpassen bei der Verfassung eines gemeinschaftlichen Testaments!
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG Brandenburg, 3 W 14/23 v. 10.02.26 (ErbR 2026, S. 664ff). wurde trotz Handschriftlichkeit des Testaments und Unterschriften von beiden Ehegatten das Testament als unwirksam gehalten.