Unterhalt nach Trennung und Scheidung: Arten, Berechnung, Durchsetzung
Welche Arten von Unterhalt es gibt, wo sie geregelt sind, wie die Höhe ermittelt wird und was Sie tun können, wenn der Unterhalt ausbleibt.
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Jetzt Sofort-Ersteinschätzung*Fall schildern bei rechtecheck.de- Welche Arten von Unterhalt es gibt
- Wo der Anspruch geregelt ist und wie die Höhe ermittelt wird
- Wie Sie mit Streit um den Unterhalt umgehen
Worum es beim Unterhalt geht
Unterhalt bedeutet, dass eine Person für den Lebensbedarf einer anderen aufkommen muss. Im deutschen Familienrecht gehört das Thema zu den wichtigsten überhaupt. Es geht dabei nicht nur um Geld: Für die Beteiligten ist Unterhalt oft auch eine emotionale Belastung.
Die Pflicht, Unterhalt zu zahlen, entsteht vor allem dann, wenn sich ein Paar trennt oder scheiden lässt. Meist stehen zwei Formen im Mittelpunkt: der Unterhalt für den Ehepartner und der Unterhalt für die Kinder. Im Folgenden lesen Sie, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Ansprüche stehen, wie ihre Höhe berechnet wird und wie Sie sie durchsetzen können.
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Jetzt Sofort-Ersteinschätzung*Fall schildern bei rechtecheck.deDie verschiedenen Arten von Unterhalt
Das deutsche Recht kennt mehrere Arten von Unterhalt. Jede deckt einen anderen Bedarf ab:
- Ehegattenunterhalt: Diesen Unterhalt erhält ein Ehepartner, der getrennt lebt oder geschieden ist und seinen Lebensbedarf nicht aus eigener Kraft decken kann.
- Kindesunterhalt: Er stellt sicher, dass der Lebensbedarf eines Kindes gedeckt ist. Beide Eltern tragen ihn, und zwar jeweils nach ihrer Leistungsfähigkeit, also danach, wie viel sie finanziell tragen können.
- Trennungsunterhalt: Diesen Unterhalt kann ein Ehepartner verlangen, solange das Paar getrennt lebt und die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist. Er ist in § 1361 Abs. 1 BGB geregelt. Rechtskräftig heißt: Gegen die Entscheidung kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
- Betreuungsunterhalt: Er kann dem Elternteil zustehen, der sich nach der Trennung oder Scheidung um ein Kind kümmert. Welche Voraussetzungen gelten, hängt unter anderem davon ab, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren.
Familienrecht
Trennungsjahr
Ein Datum genügt.
Frühestmöglicher Scheidungsantrag
Trennungsdatum eintragen
- Der Beginn der Trennung sollte nachvollziehbar dokumentiert sein.
Wo der Anspruch auf Unterhalt geregelt ist
Der Anspruch auf Unterhalt ist in Deutschland in mehreren Gesetzen geregelt. Die wichtigsten Vorschriften stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Für den Familienunterhalt während bestehender Ehe sind die §§ 1360 ff. BGB maßgeblich. Der Trennungsunterhalt ist in § 1361 Abs. 1 BGB geregelt, der nacheheliche Unterhalt in §§ 1569 ff. BGB. Für den Kindesunterhalt gelten insbesondere die §§ 1601 ff. BGB. Der Betreuungsunterhalt nach der Scheidung ist insbesondere in § 1570 BGB geregelt.
So wird der Kindesunterhalt berechnet
Wie viel Unterhalt ein Kind erhält, wird in Deutschland häufig mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Diese Tabelle ist kein Gesetz, sondern liefert Richtwerte. Sie weist konkrete Unterhaltsbeträge nach Einkommensgruppen und Altersstufen des Kindes aus. Der tatsächliche Zahlbetrag kann davon abweichen, etwa weil das Kindergeld angerechnet wird. Unterhaltspflichtig ist der Elternteil, der den Unterhalt zahlen muss.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei insbesondere nach zwei Punkten:
- dem Alter des Kindes und
- dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
So wird der nacheheliche Unterhalt bemessen
Beim Unterhalt nach einer Scheidung zählt zunächst der Lebensstandard, den das Paar während der Ehe hatte. Daneben spielen weitere Umstände eine Rolle, etwa wie lange die Ehe gedauert hat und welche Möglichkeiten der bedürftige Partner hat, selbst Geld zu verdienen. Bedürftig ist der Partner, der auf den Unterhalt angewiesen ist.
Die Gerichte beurteilen solche Fälle nicht immer einheitlich. Deshalb ist es sinnvoll, sich individuell beraten zu lassen, zum Beispiel von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird
Manchmal zahlt die verpflichtete Person nicht, obwohl der Unterhalt vereinbart oder von einem Gericht angeordnet wurde. Dann können Sie rechtliche Schritte einleiten. Eine Möglichkeit ist die Lohnpfändung: Dabei beantragen Sie, dass ein Teil des Lohns direkt beim Arbeitgeber der säumigen Person einbehalten wird, also der Person, die mit ihren Zahlungen im Rückstand ist.
Was bei Streit um den Unterhalt hilft
Streiten Sie über den Unterhalt, sollten Sie zuerst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen, also ohne ein Gericht einzuschalten. Gelingt das nicht, können Sie sich an das Familiengericht wenden. In diesem Fall ist es ratsam, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten zu lassen, die oder der auf dieses Gebiet spezialisiert ist.
Zwei Punkte sollten Sie dabei beachten:
- Bewahren Sie alle wichtigen Unterlagen auf, zum Beispiel Einkommensnachweise und den Schriftverkehr zum Unterhalt.
- Lassen Sie sich rechtzeitig juristisch beraten. Je früher Sie das tun, desto besser.
Unterhalt ist ein vielschichtiges Thema, und jeder Fall braucht eine eigene Lösung. Wer sich früh fachkundig beraten lässt, kann viele Schwierigkeiten vermeiden oder zumindest kleiner halten.
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Es gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, deren Höhe sich am Gegenstandswert orientiert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten.
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