Gerrit Neuhaus
Rechtsanwaltskanzlei Neuhaus
Telemannstraße 1, 53359 Rheinbach
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Kündigung
- Unternehmensrecht
- Vertragsrecht
Über Gerrit Neuhaus
Seit über zehn Jahren berate und vertrete ich Arbeitgeber auf hohem Niveau, geprägt durch Stationen bei führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland und England. Ich betreue Mandate im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und bin Ansprechpartner für die Fragen, die Arbeitgeber im Alltag wirklich beschäftigen: von der Gestaltung und Anpassung von Arbeitsverträgen über Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge bis hin zu Vergütungs- und Bonusstreitigkeiten, Zeugnisfragen sowie Urlaubs- und Krankheitskonstellationen. Wo es erforderlich ist, setze ich Arbeitgeberinteressen konsequent, auch vor dem Arbeitsgericht, durch. Daneben berate ich Unternehmen im Unternehmensrecht, insbesondere dort, wo unternehmerische Entscheidungen wirtschaftlich und organisatorisch abgesichert werden müssen. Im Mittelpunkt stehen praxistaugliche Vertragsgestaltung, klare Regelungen für Verantwortlichkeiten und Prozesse sowie die rechtliche Absicherung typischer Themen im Tagesgeschäft, von der Gründung, Kaufvertragsgestaltung, bis zur laufenden Unternehmensführung. Mein Anspruch ist eine Beratung, die die Lage schnell erfasst, sauber strukturiert und in klare Schritte übersetzt. Für Mandanten bedeutet das: fundierte Einschätzungen, pragmatische Lösungen und ein vertrauensvoller Ansprechpartner.